Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Einheitlicher Ansprechpartner
Beschreibung
Berufskammer für sämtliche Steuerberater, Steuerbevollmäöchtigte und Steuerberatungsgesellschaften in Südbaden
Kontakt
Telefon 0761/705260
Fax 0761/7052626
E-Mail info@stbk-suedbaden.de
Internet http://www.stbk-suedbaden.de Steuerberaterkammer Südbaden
