SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Fachgruppe Verwaltung und Recht Gesundheitsamt

Beschreibung

  • Durchführung der Heilpraktiker-Überprüfung für alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg
  • Anerkennung der Eignung einer Stelle für die Schulung in Erster Hilfe im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung:
    Nach § 68 Absatz 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bedürfen Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, eine amtliche Anerkennung. Ziel des Anerkennungsverfahrens ist es, die Qualität und die Einheitlichkeit der Schulungen sicherzustellen.
    Liste der anerkannten Schulungsanbieter im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald »

 

Die Heimaufsicht wirkt darauf hin, dass die Interessen und Bedürfnisse alter, behinderter und pflegebedürftiger Menschen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe erkannt, beachtet und geschützt werden und die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege sichergestellt wird.

Heimbewohner, Angehörige, Betreuer und Vertreter der Einrichtungen können sich bei Fragen, Beschwerden, Anregungen zum Thema Heim an die Heimaufsicht wenden.

Die Heimaufsicht berät und überwacht die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Kontrollen werden in der Regel unangemeldet durchgeführt.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG).

Hausanschrift

Sautierstr 30
79104 Freiburg im Breisgau
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg

Persönlicher Kontakt

Marietta Lorenz

Fachbereichsleitung

Telefon 0761 2187 3150
Frau Hottek

Heilpraktiker-Überprüfung

Frau Wallat

Heilpraktiker-Überprüfung

Uwe Leimroth

Heimaufsicht

Heike Schilling-Siegel

Heimaufsicht

Alexander Zettel

Heimaufsicht

Sonstiges

Besuche sind nach Terminvereinbarung möglich.