Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Friedrichschule Gemeinschaftsschule (Lahr)
Öffentliche Schule
Lieferanschrift
Stefanienstr. 33
77933 Lahr
Kontakt
Zuständigkeit
Die Adressdaten werden vom Institut für Bildungsanalysen (IBBW, Abteilung 1 - Statistik, IT-Verfahren) zur Verfügung gestellt - bei Änderungswünschen oder Fragen können Sie sich per E-Mail an das Service Center Schulverwaltung wenden.
