SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Heimaufsicht & Gewerbe

Beschreibung

Das Sachgebiet Heimaufsicht und Gewerbe gliedert sich in die Bereiche

  • Heimaufsicht: Am 31. Mai 2014 ist das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege, das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG), in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (Heimen) und ambulant betreuten Wohngemeinschaften vor Beeinträchtigungen der Würde, Privatheit und ihren berechtigten Interessen.
  • Gewerbe: Der Fachbereich Gewerbe bearbeitet Angelegenheiten des Gewerbe- und Gaststättenrechts sowie des Prostituiertenschutzgesetzes.

Hausanschrift

Okenstraße 29
77652 Offenburg
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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
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