Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Heimaufsicht & Gewerbe
Beschreibung
Das Sachgebiet Heimaufsicht und Gewerbe gliedert sich in die Bereiche
- Heimaufsicht: Am 31. Mai 2014 ist das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege, das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG), in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (Heimen) und ambulant betreuten Wohngemeinschaften vor Beeinträchtigungen der Würde, Privatheit und ihren berechtigten Interessen.
- Gewerbe: Der Fachbereich Gewerbe bearbeitet Angelegenheiten des Gewerbe- und Gaststättenrechts sowie des Prostituiertenschutzgesetzes.
Kontakt
Telefon 0781/805-9060
Fax 0781/805-9061
E-Mail heimaufsicht@ortenaukreis.de
Internet http://www.ortenaukreis.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Leistungen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für eine Privatkrankenanstalt beantragen
- Heimaufsicht - Betrieb eines Pflegeheimes
- Informations- und Beratungsgespräch, Anmeldebescheinigungen für Prostituierte
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
- Versammlung anmelden
