Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
L-Bank - Familienförderung
Kontakt
Telefon 0800 6645 471 gebührenfrei
Fax 0721 / 150-3191
E-Mail familienfoerderung@l-bank.de
Internet http://www.l-bank.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Elterngeld für Geburten/Adoptionen ab 01.09.2021
- Antrag auf Zuwendung nach dem Mehrlingsgeburten-Programm des Landes Baden-Württemberg (PDF)
- Arbeitgeber-Bescheinigung bei nichtselbständiger Tätigkeit für Geburten und Adoptionen ab 01.09.21 (PDF)
- Arbeitgeber-Bescheinigung bei nichtselbständiger Tätigkeit für Geburten und Adoptionen bis 31.08.21 (PDF)
