Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Beschreibung
Aufgaben der Landesärztekammer:
- den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu fördern und mit anderen Gesundheitsberufen zu kooperieren
- die Berufsinteressen der Ärztinnen und Ärzte wahrzunehmen sowie Politik und Verwaltung zu beraten
- die ärztliche Weiterbildung zu überwachen und zu fördern
- die ärztliche Fortbildung zu fördern
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung zu entwickeln und anzuwenden
- die Erfüllung der Berufspflichten unserer Mitglieder zu überwachen und eine Berufsgerichtsbarkeit einzusetzen
- das Ausbildungswesen der Arzthelferinnen zu organisieren
Kontakt
Telefon 0711 - 769 89 0
Fax 0711 - 769 89 50
E-Mail info@laek-bw.de
Internet http://www.aerztekammer-bw.de/
Leistungen
- Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen
- Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern
- Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden
- Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden
- Eignung zur Ausbildung - Feststellung beantragen
- Landesärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
- Patientenbeschwerde einlegen (Ärztekammer, Zahnärztekammer)
