Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Mahngericht
Beschreibung
Zentrale Zuständigkeit für alle gerichtlichen Mahnverfahren in Baden-Württemberg mit Ausnahme der arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren. Weitere Informationen, auch zum automatisierten Mahnverfahren, auf der oben genannten Homepage des Amtsgerichts Stuttgart.
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Formulare und Onlinedienste
- Mahnverfahren online
Hier kann ein Mahnbescheidsantrag erstellt und auf weißes Papier (Barcodeantrag) gedruckt werden oder signiert und verschlüsselt online an das Zentrale Mahngericht Amtsgericht Stuttgart übermittelt werden. - Vollstreckungsbescheid online beantragen
