SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser

Personal und Organisation

Beschreibung

Der Bereich Personal und Organisation fungiert als interner Dienstleister und befasst sich mit :

  • der Personalbetreuung
  • der Bezügeabrechnung
  • der Personal- und Organisationsentwicklung
  • der Beratung und Betreuung der Produktbereiche in allen personellen und organisatorischen Fragen
  • der Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • zentralen Dienstleistungen
  • der Hausdruckerei
  • dem zentralem Einkauf und der Beschaffung
  • dem Versicherungswesen
  • der Poststelle und
  • den Hausmeisterdiensten für die Rathäuser I, II, III, IV

 

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr