SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser

Recht

Beschreibung

Die Aufgaben des Bereichs Recht umfassen

- Rechtsberatung ausschließlich für die Stadtverwaltung (nicht für Bürger)
- Prozessvertretung der Stadtverwaltung
- Prüfung und Bescheidung von Widersprüchen in Selbstverwaltungsangelegenheiten
- Sühnebeamter.

Hausanschrift

Rathausplatz 1
77694 Kehl
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Besucheranschrift

Großherzog-Friedrich-Straße 16
77694 Kehl
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