Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Recht
Beschreibung
Die Aufgaben des Bereichs Recht umfassen
- Rechtsberatung ausschließlich für die Stadtverwaltung (nicht für Bürger)
- Prozessvertretung der Stadtverwaltung
- Prüfung und Bescheidung von Widersprüchen in Selbstverwaltungsangelegenheiten
- Sühnebeamter.
