SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

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Externe Organisationseinheit

Ref 43 - Digitale Infrastruktur

Hausanschrift

Willy-Brandt-Str. 41
70173 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (Kompetenzzentrum Breitbandausbau) +497112313736
Telefon (Kompetenzzentrum Breitbandausbau) +497112313738
Telefon (Auszahlungsstelle) +497112313793
E-Mail (Für Fragen zum Thema Auszahlungen) Auszahlung-Breitband@im.bwl.de
E-Mail (Für allgemeine Anfragen) breitband@im.bwl.de