Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Soziales Entschädigungsrecht
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Bundesblindenhilfe § 72 SGB XII (nur ergänzend zum Antrag auf Landesblindenhilfe)
- Antrag auf Landesblindenhilfe
- Antrag auf Landesblindenhilfe
- Antrag auf Leistungen aufgrund erfolgter Schutzimpfung (SGB XIV)
- Antrag auf Leistungen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
- Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer (SGB XIV)
- Augenfachärztliche Bescheinigung
- Flyer Fallmanagement im Sozialen Entschädigungsrecht
- Hinweis zum Datenschutz - Soziales Entschädigungsrecht
- Info-Blatt zum Nachweis der Blindenhilfe
- Informationen zum Datenschutz
- Informationsblatt zum Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer (SGB XIV)
- Merkblatt Opfer von Gewalttaten
Kurzform
