Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Stabsstelle OB-Büro
Beschreibung
Pressestelle der Stadt Kehl:
Die Pressestelle der Stadt Kehl ist multimedial aufgestellt. Mittels Pressemitteilungen, Podcast-Beiträgen und in Videoformaten berichtet sie über die Arbeit der Stadtverwaltung und deren Bedeutung oder Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Zudem ist sie Anlaufstelle für Journalisten sowie Bürger und betreut den städtischen Internetauftritt.
