SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser

Stabsstelle OB-Büro

Beschreibung

Pressestelle der Stadt Kehl:

Die Pressestelle der Stadt Kehl ist multimedial aufgestellt. Mittels Pressemitteilungen, Podcast-Beiträgen und in Videoformaten berichtet sie über die Arbeit der Stadtverwaltung und deren Bedeutung oder Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Zudem ist sie Anlaufstelle für Journalisten sowie Bürger und betreut den städtischen Internetauftritt.

Hausanschrift

Rathausplatz 1
77694 Kehl
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Übergeordnete Dienststellen

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