Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Stadteil- und Sozialraumentwicklung
Kontakt
Telefon (Gemeinwesenarbeit Kreuzmatt) +49 7851 882400
Telefon (Gemeinwesenarbeit Innenstadt Ost) +49 7851 882403
E-Mail (Gemeinwesenarbeit Kreuzmatt) gwa-kreuzmatt@stadt-kehl.de
