Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Stadtkasse
Lieferanschrift
Rathausplatz 1
77694 Kehl
Bankverbindung
IBAN DE08 6645 1862 0000 0002 74
BIC SOLADES1KEL
Empfänger Stadt Kehl
Kontakt
E-Mail stadtkasse@stadt-kehl.de
Internet http://www.kehl.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Sonstiges
Wichtiger Hinweis: Bei Zahlungen auf das städtische Konto ist die Angabe eines Kassenzeichens zwingend erforderlich!
