SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser

Standesamt

Beschreibung

Für die Bürgerinnen und Bürger der Kernstadt ist das Standesamt in Kehl zuständig.

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile Kork, Odelshofen, und Querbach wenden sich an die Ortsverwaltung Kork.

Die Ortsverwaltung Goldscheuer ist für der Stadtteile Goldscheuer, Marlen, Kittersburg und Hohnhurst zuständig.

Für die weiteren Stadtteile Auenheim, Bodersweier, Leutesheim, Neumühl und Zierolshofen ist die jeweilige Ortsverwaltung zuständig.

Hausanschrift

Rathausplatz 1
77694 Kehl
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Besucheranschrift

Hauptstraße 22
77694 Kehl
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Übergeordnete Dienststellen

Sicherheit und öff. Ordnung