Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
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Straßenverkehrsrecht & Geschwindigkeitsüberwachung
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Leistungen
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
- Ausnahme von Gurt- und Helmtragepflicht
- Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
- Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen
- Genehmigung für einen Linienverkehr mit Omnibussen beantragen
- Genehmigungen für Fahrpläne und Beförderungstarife beantragen
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Vorübergehendes Haltverbot einrichten
