SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Beschreibung

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält im Internet und an verschiedenen Standorten zahlreiche Informationen für Sie als Verbraucher bereit.

In 13 Beratungsstellen im Land finden Sie allgemeine Informationen, Flyer und Ratgeber sowie aktuelle Testergebnisse. Kostenpflichtige Fach- und Rechtsberatungen bietet die Verbraucherzentrale schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich an.

Wenn Sie mit unlauteren Werbemethoden wie etwa Telefonanrufen, denen Sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben oder mit unerlaubten Geschäftsbedingungen konfrontiert sind, kann die Verbraucherzentrale juristisch gegen die Anbieter vorgehen.

Hausanschrift

Paulinenstrasse 47
70178 Stuttgart
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