Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Verkehrswesen (mit Bußgeldstelle)
Kontakt
Telefon (Verkehrsrechtliche Anordnung von Dauerverkehrsregelungen) +49 7851 883430
Telefon (Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot/Anträge für Großraum- und Schwertransporte/ Befreiung von Gurt- und Helmpflicht) +49 7851 883432
Telefon (Ausnahmegenehmigungen/ Benutzung der Straßenflächen für Arbeitsstellen und Baustellen/ Halteverbote/ Sondernutzung) +49 7851 883433
Telefon (Überwachung des ruhenden Verkehrs/ Veranstaltungen und Aktionen, Durchführungserlaubnis) +49 7851 883436
E-Mail (Anträge für Großraum- und Schwertransporte/ Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot/ Befreiung von Gurt- und Helmpflicht) schwerverkehr@stadt-kehl.de
E-Mail (Ausnahmegenehmigungen/ Benutzung der Straßenfläche für Arbeits- und Baustellen/ Haltverbot/ Sondernutzung/ Überwachung des ruhenden Verkehrs/ Veranstaltungen und Aktionen, Durchführungserlaubnis/ Verkehrsrechtliche Anordnung von Dauerverkehrsregelungen) strassenverkehrsbehoerde@stadt-kehl.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sonstiges
Anträge für Großraum- und Schwertransporte sind über das Programm VEMAGS zu stellen.
