Grill-, Feuer- und Rauchverbot

Akute Waldbrandgefahr: Grill-, Feuer- und Rauchverbot

Das Landratsamt des Ortenaukreises hat das Entzünden und Unterhalten von Feuer an allen Feuerstellen und Grillplätzen ab Montag, 13. Juli, in sämtlichen Wäldern und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald entfernt verboten. In das Verbot eingeschlossen ist das Entzünden mitgebrachter Grills. Hintergrund ist die verschärfte Waldbrandgefahr durch langanhaltende Trockenheit und ungewöhnlich hohe Temperaturen. Laut Prognosen wird außerdem davon ausgegangen, dass eine Besserung in Form von Niederschlag oder Temperaturabfällen derzeit nicht absehbar ist. Verstöße werden mit Geldbüßen von bis zu 10 000 Euro geahndet.

Der Kreis fordert weiterhin dazu auf, das Rauchverbot im Wald, das ohnehin zwischen dem 1. März und 31. Oktober gilt, nun besonders strikt einzuhalten. Denn bereits eine achtsam weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Jeder, der einen Wald- oder Vegetationsbrand entdeckt, wird gebeten, sofort die 112 zu wählen und den Einsatzkräften der Feuerwehr den exakten Brandort mitzuteilen.