Kleingärten

Kleingartenanlage muss neuem Schulcampus weichen

Traurige Nachrichten für die Pächterinnen und Pächter der Kleingartenanlage Dorfsmatt/Niedereich: Ihre zum Teil seit mehreren Jahrzehnten gehegten und gepflegten Gärten müssen dem neuen Schulcampus weichen, den die Stadt plant. Weil in direkter Nachbarschaft zur Albert-Schweitzer-Schule nicht nur ein Neubau für die Grundschule Sundheim errichtet, sondern auch die Niedereichhalle durch eine größere und moderne Mehrzweckhalle ersetzt werden soll, reichen die bislang genutzten Flächen nicht mehr aus. Trotz der Trauer über den Verlust zeigten die Kleingartennutzerinnen und -nutzer am Informationsabend der Stadt Verständnis für den Bedarf der Schulen. Der Baubeschluss des Gemeinderats für den geplanten Schulcampus steht noch aus. 

Die Kleingärten im Dorfsmatt/Niedereich sollen dem geplanten Schulcampus weichen. Der Beschluss des Gemeinderats steht noch aus. 

In der Anlage Dorfsmatt/Niedereich hat die Stadt etwas mehr als 30 Kleingärten verpachtet. Zum Informationsabend ist etwa die Hälfte der Pächterinnen und Pächter erschienen, und das waren die Frauen und Männer, die sich teilweise täglich in ihren Gärten aufhalten. Seit 40 Jahren kümmerten sie sich um ihren Garten, berichtete ein Ehepaar, dem die Ankündigung der Kündigung der Pachtlose sichtlich zu schaffen machte. „Es ist viel Herzblut dabei; wir gehen da nicht einfach raus“, drückte eine Pächterin ihren Schmerz aus. Ein anderes Paar erzählte, dass es 20 Jahre auf die Zuteilung eines Gartens gewartet habe.

Beigeordneter Thomas Wuttke, die Fachbereichsleiterin für Bildung, Soziales und Kultur, Natascha Kaiser, und der Leiter des Bereichs Liegenschaften, Guido Karsten, zeigten Verständnis für den Kummer, den der Verlust der Gärten auslöst. Guido Karsten kündigte an, dass ein externer Gutachter die Gärten bewerten werde und die Pächterinnen und Pächter danach entschädigt würden. Außerdem trage die Stadt die Entsorgungskosten für die üblicherweise in Kleingärten vorhandenen Einbauten. „Das gilt nicht für Überraschungen“, schränkte Guido Karsten ein, man werde vertragliche Festlegungen treffen. Zu Martini 2026, also am 11. November, werden die Kündigungen, welche der Bereich Liegenschaften im neuen Jahr verschicken wird, wirksam werden. Pächterinnen und Pächter, die ihre Gärten schon früher zurückgeben möchten, können einen Auflösungsvertrag unterzeichnen.

Die Gründe

„Kehl wächst viel schneller, als wir dachten“, erklärte Thomas Wuttke den Flächenbedarf für die Schulen. Er erinnerte daran, dass die Grundschule Sundheim im Sommer 2020 aus Brandschutzgründen von ihrem historischen Gebäude in die Wilhelmschule umziehen musste, wo die Kinder aus Sundheim noch immer unterrichtet werden. Als der Bund im Herbst 2021 mitgeteilt habe, dass ab dem Schuljahr 2026/2027, beginnend mit den ersten Klassen, ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen eingeführt werde, sei klar gewesen, dass dies in der alten Sundheimer Schule nicht umsetzbar sei. Durch das Förderprogramm des Landes, das 70 Prozent der Kosten für die Nachmittagsbetreuung als Zuschuss in Aussicht stellt, wurde ein Neubau der Schule im Bereich Niedereich realistisch.
Im Laufe der Gespräche habe sich gezeigt, dass auch die Albert-Schweitzer-Schule aufgrund von deutlich gestiegenen Schülerzahlen zusätzliche Klassenzimmer benötige, die ebenfalls in diesem Neubau untergebracht werden könnten. Für den Sportunterricht beider Schulen reichten die Kapazitäten der in die Jahre gekommenen Niedereichhalle jedoch nicht aus, so dass der Bau einer neuen Mehrzweckhalle notwendig werde, erklärte Natascha Kaiser. Für eine dreizügig ausgebaute Grundschule inklusive der Räume für die Nachmittagsbetreuung plus Halle seien die derzeit bebauten Grundstücke und das Flurstück, das die Stadt im November 2024 habe erwerben können, nicht mehr ausreichend, weshalb die Fläche der heutigen Kleingartenanlage miteinbezogen werden müsse.

Der Ablauf

Der städtische Bereich Liegenschaften werde die Kündigungen der Kleingärten spätestens im Februar verschicken, kündigte Guido Karsten an. Daraufhin erfolge die Wertermittlung durch einen externen Gutachter. Spätestens im Herbst 2026 müssen die Pachtlose an die Stadt zurückgegeben werden. Pächterinnen und Pächter, die ihren Garten noch vor der Kündigung zurückgeben möchten, können einen Auflösungsvertrag schließen. Außerdem gilt: Wer sich um einen neuen Kleingarten bewerben möchte, kann sich sofort auf die Warteliste setzen lassen.