Landtagswahl 2026

Briefwahlanträge sind ab sofort im Rathaus, im Bürgerservice und in den Ortschaften möglich

Sofern sie nicht bereits im Briefkasten liegt, wird den mehr als 24 000 wahlberechtigten Kehlerinnen und Kehlern in den nächsten Tagen die Benachrichtigung für die Landtagswahl am 8. März zugestellt. Wer die Briefwahl dem Urnengang am Wahlsonntag vorzieht, kann mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung die erforderlichen Unterlagen ohne Umschweife beantragen.

Wie kann eine Briefwahl beantragt werden?

Ein sogenannter Antrag auf Briefwahl lässt sich auf verschiedene Arten stellen: So findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein entsprechendes Formular, das ausgefüllt im Rathaus abzugeben ist. Ein Briefwahlantrag lässt sich aber auch ganz einfach und bequem elektronisch stellen: über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code, über das Online-Formular oder per E-Mail an wahlen@stadt-kehl.de. Wichtig: Damit die Briefwahlunterlagen auch zugestellt werden können, muss die Antragstellerin oder der Antragssteller ihren oder seinen Vollnamen, das Geburtsdatum sowie ihre oder seine Anschrift angeben. Das städtische Wahlamt empfiehlt, die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich zu beantragen, damit diese auf dem Postweg rechtzeitig zugestellt werden können. Alternativ kann Briefwahl auch wahlweise beim städtischen Wahlamt im Rathaus, im Bürgerservice an der Großherzog-Friedrich-Straße oder in den Ortsverwaltungen beantragt werden. Wer allerdings nicht für sich selbst, sondern für Dritte einen Briefwahlantrag stellen möchte, benötigt dazu zwingend eine entsprechende Vollmacht. Ein Vordruck findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wer keine Vollmacht vorlegen kann, kann für Dritte keine Briefwahlunterlagen beantragen oder in Empfang nehmen.

Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht eingetroffen ist?

Die Wahlbenachrichtigungen werden beginnend ab Freitag, 30. Januar, zugestellt. Wer wider Erwarten bis zum 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten findet, wendet sich per Email unter wahlen@stadt-kehl.de oder telefonisch unter 07851 88-1101 oder -1105 an das Wahlamt der Stadt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wählen darf, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, seit dem 8. Dezember 2025 seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat und mindestens 16 Jahre alt ist. Deutsche, die im Ausland leben, sowie Einwohnerinnen und Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft können bei der Landtagswahl hingegen ihre Stimme nicht abgeben.

Wie wird gewählt?

Erstmals ist es bei einer Landtagswahl möglich, zwei Kreuzchen zu machen. Die Erststimme erhält dabei die Wunschkandidatin oder der Wunschkandidat aus dem Wahlkreis, die Zweitstimme eine Landesliste. Damit gleicht das Wahlprozedere dem der Bundestagswahl.

Wo wird gewählt?

In Kehl wird es zur Landtagswahl insgesamt 27 Wahllokale, verteilt auf die Kernstadt und die Ortschaften, geben. Aufgrund der hohen Zahl der Wahlberechtigten in Auenheim und Bodersweier wird in den beiden Ortschaften jeweils ein zusätzliches Wahllokal eingerichtet – in der Grundschule in Auenheim und in der Mehrzweckhalle in Bodersweier. In welchem Wahllokal Wahlberechtigte ihre beiden Kreuzchen setzen können, ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Wer hingegen Briefwahlunterlagen anfordert, erhält vom städtischen Wahlamt einen sogenannten Wahlschein. Wer diesen Wahlschein vorlegt, kann in jedem beliebigen Wahllokal innerhalb des Wahlkreises seine Stimme abgeben oder per Briefwahl wählen. Der Wahlschein wird anschließend einbehalten.

Werden für die Landtagswahl noch Wahlhelfer gesucht?

Es haben sich bereits zahlreiche Wahlberechtigte und Mitarbeitende der Stadtverwaltung zu einem Wahldienst am Sonntag, 8. März, bereiterklärt. Daher benötigt die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer. Wer sich für den Wahldienst gemeldet hat, erhält in den kommenden Wochen Post vom Wahlamt.