Landtagswahl 2026

Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl treffen ab 30. Januar ein

Mehr als 24 000 Kehlerinnen und Kehler sind aufgerufen, bei der Landtagswahl am Sonntag, 8. März, ihre Stimme abzugeben. Die entsprechenden Wahlbenachrichtigungen werden ab Freitag, 30. Januar, zugestellt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wählen darf, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, seit dem 8. Dezember 2025 seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat und mindestens 16 Jahre alt ist. Deutsche, die im Ausland leben, sowie Einwohnerinnen und Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft können bei der Landtagswahl hingegen ihre Stimme nicht abgeben.

Wie wird gewählt?

Erstmals ist es bei einer Landtagswahl möglich, zwei Kreuzchen zu machen. Die Erststimme erhält dabei die Wunschkandidatin oder der Wunschkandidat aus dem Wahlkreis, die Zweitstimme eine Landesliste. Damit gleicht das Wahlprozedere dem der Bundestagswahl.

Wo wird gewählt?

In Kehl wird es zur Landtagswahl insgesamt 27 Wahllokale, verteilt auf die Kernstadt und die Ortschaften, geben. Aufgrund der hohen Zahl der Wahlberechtigten in Auenheim und Bodersweier wird in den beiden Ortschaften jeweils ein zusätzliches Wahllokal eingerichtet – in der Grundschule in Auenheim und in der Mehrzweckhalle in Bodersweier. In welchem Wahllokal Wahlberechtigte ihre beiden Kreuzchen setzen können, ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Wer hingegen Briefwahlunterlagen anfordert, erhält vom städtischen Wahlamt einen sogenannten Wahlschein. Wer diesen Wahlschein vorlegt, kann in jedem beliebigen Wahllokal innerhalb des Wahlkreises seine Stimme abgeben oder per Briefwahl wählen. Der Wahlschein wird anschließend einbehalten.

Wie kann eine Briefwahl beantragt werden?

Wer statt dem klassischen Urnengang am Wahlsonntag lieber bequem zu Hause seinen Stimmzettel ausfüllen möchte, kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen anfordern. Ein Antrag auf Briefwahl ist dabei auf verschiedene Arten möglich: über einen QR-Code, über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per Email an wahlen@stadt-kehl.de. Notwendige Angaben für die Briefwahl sind der Name des Wahlberechtigten sowie das Geburtsdatum. Hilfreich ist zudem die Anschrift. Ein Briefwahlantrag für Dritte, beispielsweise für wahlberechtigte Familienangehörige, ist ausschließlich mit einer Vollmacht möglich. Ein entsprechender Vordruck findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch angefordert werden.
Das städtische Wahlamt empfiehlt, den Antrag auf Briefwahl so früh wie möglich zu stellen, damit die Unterlagen rechtzeitig per Post zugestellt werden können. Briefwahlunterlagen werden versendet, sobald der Stadt die Stimmzettel zur Landtagswahl vorliegen. Dies wird voraussichtlich Anfang Februar der Fall sein. Ab diesem Zeitpunkt – wenn die Stimmzettel vorliegen – können Briefwahlanträge auch persönlich im Rathaus gestellt und die Unterlagen gleich mitgenommen werden.

Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht eingetroffen ist?

Die Wahlbenachrichtigungen werden beginnend ab Freitag, 30. Januar, zugestellt. Wer wider Erwarten bis zum 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten findet, wendet sich per Email unter wahlen@stadt-kehl.de oder telefonisch unter 07851 88-1101 oder -1105 an das Wahlamt der Stadt.

Werden für die Landtagswahl noch Wahlhelfer gesucht?

Es haben sich bereits zahlreiche Wahlberechtigte und Mitarbeitende der Stadtverwaltung zu einem Wahldienst am Sonntag, 8. März, bereiterklärt. Daher benötigt die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer. Wer sich für den Wahldienst gemeldet hat, erhält in den kommenden Wochen Post vom Wahlamt.