Neue CTS-Regelungen ab 15. September

Neue Regelungen der Straßburger Verkehrsbetriebe zu Rauch- und E-Zigaretten-Verbot

Die Hausordnung der Straßburger Verkehrsbetriebe (CTS) wird ab Dienstag, 15. September, im Hinblick auf Verstöße gegen das Rauch- und E‑Zigaretten-Verbot verschärft. Wer in Fahrzeugen der CTS trotz Verbots raucht oder eine E‑Zigarette benutzt, muss künftig mit einer Geldbuße von 135 Euro bei sofortiger Zahlung beziehungsweise 175 Euro bei späterer Zahlung rechnen. Die aktualisierten Regelungen werden in den Fahrzeugen und an den Haltestellen der CTS ausgehängt.

Das Verbot gilt selbstverständlich auch in den Tramzügen der Linie D zwischen Straßburg und Kehl. Die CTS führt in den Fahrzeugen regelmäßige Kontrollen durch, Verstöße werden konsequent geahndet. Fahrgäste werden daher gebeten, auf das Rauchen und das Benutzen von E‑Zigaretten während der gesamten Fahrt zu verzichten. Auch an den Haltestellen in Kehl ist das Rauchen einschließlich E‑Zigaretten nicht gestattet. Fahrgäste, die dort auf Bus oder Tram warten, werden gebeten, auf das Rauchen zu verzichten.