Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Bauordnung und Bauservice
Beschreibung
Die Bauordnung ist zuständig für allgemeine Bauberatung, Auskünfte zu Bebauungsplänen, der Bebaubarkeit von Grundstücken und dem Denkmalschutz sowie für die Durchführung von Baugenehmigungsverfahren.
Kontakt
Telefon (Bauservice, Bürgerbüro Bauen) +49 7851 884103
Telefon (Bauordnung/ Denkmalschutz/ Baulastverzeichnis) +49 7851 884500
E-Mail bauordnung@stadt-kehl.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Fachbereich 4: BauwesenLeistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei der Errichtung von Gebäuden vorlegen
- Grundstückswertermittlung beantragen
