Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Gutachterausschuss
Beschreibung
Der Gutachterausschuss ist eine auf der Grundlage des Baugesetzbuches gebildete öffentliche Einrichtung, die aus unabhängigen, weisungsfreien, marktkundigen und sachverständigen ehrenamtlichen Gutachtern besteht. Bei Erbauseinandersetzungen, Kaufpreisbildung, zu Beleihungszwecken oder bei Zwangsvollstreckungen erstellt der Gutachterausschuss auf Antrag Gutachten über den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken.
Die Gebühren für ein Gutachten können Sie der Gutachterausschuss-Gebührensatzung entnehmen.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören die Führung der Kaufpreissammlung sowie die daraus resultierende Auswertung und Feststellung der Bodenrichtwerte. Die Bodenrichtwerte wurden am 27.06.2017 zum Stichtag 31. Dezember 2016 vom Gutachterausschuss für den Bewertungszeitraum 2017/2018 ermittelt und beschlossen.
Analysen aus der Kaufpreissammlung für Kehl sind in einem Grundstücksmarktbericht zusammengestellt. Der Grundstücksmarktbericht kann beim Gutachterausschuss der Stadt Kehl erworben werden.
