Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Kontakt
Leistungen
- Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen
- Apothekennotdienst finden
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- Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden
- Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden
- Eignung zur Ausbildung - Feststellung beantragen
- Landesapothekerkammer - Mitgliedschaft anmelden
