Liegenschaften (mit Grundbucheinsichtsstelle)
Beschreibung
Der Produktbereich Liegenschaften (mit Grundbucheinsichtsstelle) nimmt die Aufgaben der Stadt Kehl als Eigentümerin von Grundstücken wahr. Er kauft und verkauft Grundstücke für die Stadt Kehl und stellt für eine Vielzahl von städtischen und öffentlichen Nutzungen geeignete Flächen bereit. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kehl betreibt der Produktbereich eine aktive Bodenpolitik mit dem Ziel, Grundstücke für öffentliche Einrichtungen, für Wohnungsbau, Handel, Gewerbe und Freizeit rechtszeitig und preisgünstig bereitzustellen. Weiter obliegt dem Produktbereich die Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke im Eigentum der Stadt Kehl oder die Verpachtung von Kleingärten sowie die Bearbeitung der Miet- und Nutzungsverhältnisse der städtischen Immobilien und sonstiger Gemeindeflächen.
Eine weitere Aufgabe besteht in der Verwaltung des Stadtwalds mit dem Ziel eines strukturierten Waldaufbaus, der die Lebensgrundlagen der heimischen Tier- und Pflanzenwelt fördert und den natürlichen Rohstoff Holz nachhaltig nutzt, was die Versorgung mit Brennholz umfasst.
Grundbucheinsichtsstelle:
Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
- usw.
sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.
Zu den Aufgaben der Mitarbeiter*innen zählen auch:
- die Erteilung von beglaubigten und unbeglaubigten Grundbuchausdrucken und
- die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften, beispielsweise bei der Grundschuldbestellung ohne Unterwerfungsklausel, der Verwalterbestellung, der Löschung von Grundschulden oder der Bestellung von Dienstbarkeiten, ebenso wie bei der Vereinsanmeldung oder der Änderungsmeldung zum Vereinsregister
Die Erteilung von beglaubigten und unbeglaubigten Grundbuchausdrucken und die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich an unsere Grundbucheinsichtsstelle: 07851 88 - 3153.