Systemumstellung im Bereich Steuern

Systemumstellung im Bereich Steuern

Der Bereich Steuern stellt zum 1. Januar auf ein neues EDV-System um. Aus diesem Grund erhalten alle Grundsteuerpflichtigen nach dem Jahreswechsel neue Grundsteuerbescheide. Außerdem können durch die Systemerneuerung bis Anfang Februar 2026 keine Neuveranlagungen, Änderungen oder Abmeldungen bearbeitet werden. Entsprechend kann es in diesem Zeitraum bei der Bearbeitung der Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer zu Verzögerungen kommen.

Geänderte Messbescheide werden nach der Umstellung zeitnah im neuen System erfasst. Für deren Verarbeitung besteht rechtlich jedoch eine Frist von bis zu vier Jahren. Die bisher festgesetzten Grund- und Gewerbesteuerbeträge müssen weiterhin fristgerecht entrichtet werden; Zahlungen werden nicht ausgesetzt. Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, wird darum gebeten, von Nachfragen zu laufenden oder nicht verarbeiteten Vorgängen abzusehen.