Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Kommunale Abgaben
Beschreibung
Der Bereich Kommunale Abgaben ist zuständig für die Erhebung der gemeindeeigenen Steuern. Dazu zählen die
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
- Bettensteuer.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Steuerforderung fristgerecht und/oder vollständig auszugleichen, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung bei der Stadtkasse stellen.
Kontakt: Stadtkasse, 07851 88-3130, Stadtkasse@stadt-kehl.de
