Bebauungsplan „Kombibad“
Bebauungsplan „Komibad/Ganzjahresbad" in Kehl-Stadt
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im beschleunigten Verfahren gem. § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB, der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat am 04.02.2026 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kombibad/Ganzjahresbad“ in Kehl-Stadt im beschleunigten Verfahren gem. § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB gefasst und beschlossen, den Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgedruckten Lageplan dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Auf der Fläche des ehemaligen Freibads in Kehl soll ein Ganzjahresbad errichtet werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Kombibad/Ganzjahresbad“ in Kehl-Stadt sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Entwicklung geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und den textlichen Festsetzungen können in der Zeit von
Montag, 16. Februar bis einschließlich Freitag, 20. März 2026
im Internet unter www.kehl.de/bplan (Stichwort: „Zur aktuellen Bauleitplanung“) eingesehen werden.
Außerdem wird auf folgende umweltbezogene Informationen in der ausliegenden Begründung hingewiesen: Ökologische Leistungen Fußer, Karlsruhe, „Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“ vom 21.11.2025
Betroffene Themenkomplexe: Vögeln, Fledermäuse, Reptilien (Mauereidechsen) Geoconsult Ruppenthal, Büro für angewandte Geologie, Freiburg, „Baugrunduntersuchung“ vom 27.04.2020
Betroffene Themenkomplexe: Beurteilung der Boden- und Grundwasserverhältnisse GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover, „Stadtklimatisches Gutachten“ vom 15.09.2025
Betroffene Themenkomplexe: Klimavorabschätzung zu Auswirkungen der zukünftigen Bebauung
Gleichzeitig werden die o.g. Planunterlagen zum Bebauungsplan durch die Veröffentlichung bei der Stadtverwaltung Kehl – Nachhaltige Stadtentwicklung – Rathaus II, Rathausplatz 3, EG (im Flur) während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung gestellt.
Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an
stadtplanung@stadt-kehl.de
mit dem Betreff „Kombibad/Ganzjahresbad“ übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch bei der Stadtverwaltung Kehl – Nachhaltige Stadtentwicklung schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.Da das Ergebnis der Behandlung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift zweckmäßig. Da es sich um ein öffentliches Verfahren handelt, wird darauf hingewiesen, dass Namen und Anschrift aus der Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens öffentlich behandelt werden können und dauerhaft archiviert werden.
Kehl, 05. Februar 2026 Britz, Oberbürgermeister